AG Köln - Urteil vom 21.10.1983 (266 C 112/83) - DRsp Nr. 1994/15758
AG Köln, Urteil vom 21.10.1983 - Aktenzeichen 266 C 112/83
DRsp Nr. 1994/15758
Auch die Versicherer, die nicht öffentlich ausgelobt haben, bei Anmietung eines kleineren Ersatzfahrzeuges auf einen Abzug wegen ersparten Eigenverschleißes zu verzichten, sind mit Rücksicht auf die Verkehrssitte und aus Gründen eines gerechten Schadensausgleiches an einem weiteren Abzug gehindert.