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Rechtsprechung
1984
Sonstige
Sonstige
AG
AG München
AG München - Urteil vom 05.01.1984
24 C 3330/83
Normen:
BGB
§
249
S. 2;
Fundstellen:
NJW 1985, 1230
ZfS 1985, 234
AG München - Urteil vom 05.01.1984 (24 C 3330/83) - DRsp Nr. 1994/15839
AG München,
Urteil
vom 05.01.1984
- Aktenzeichen 24 C 3330/83
DRsp Nr. 1994/15839
Bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag ist keine - fiktive - Mehrwertsteuer zu zahlen.
Normenkette:
BGB
§
249
S. 2;
Fundstellen
NJW 1985, 1230
ZfS 1985, 234
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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