AG München - Urteil vom 09.09.1992
451 C 5828/92
Normen:
BGB §§ 858, 859 ;
Fundstellen:
DAR 1993, 30

AG München - Urteil vom 09.09.1992 (451 C 5828/92) - DRsp Nr. 1994/15828

AG München, Urteil vom 09.09.1992 - Aktenzeichen 451 C 5828/92

DRsp Nr. 1994/15828

1. § 858 BGB ist ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 BGB. 2. Das widerrechtliche Parken auf privaten Grund stellt eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht dar, gegen die sich der Besitzer sofort nach der Entziehung durch Abschleppen des Fahrzeuges erwehren kann. 3. Das Tatbestandsmerkmal "sofort" ist erfüllt, wenn innerhalb eines Zeitraums von 2 bis 3 Stunden nach Besetzen des Parkplatzes die Entsetzung des Fahrzeuges erfolgt.

Normenkette:

BGB §§ 858, 859 ;
Fundstellen
DAR 1993, 30