AG München - Urteil vom 25.01.1985 (24 C 4183/84) - DRsp Nr. 1994/15836
AG München, Urteil vom 25.01.1985 - Aktenzeichen 24 C 4183/84
DRsp Nr. 1994/15836
Bei Selbstregulierung eines eigenen Unfallschadens hat der schadenersatzpflichtige Haftpflichtversicherer dem Anwalt zumindest dann seine nach der BRAGebO berechneten Kosten zu ersetzen, wenn ein anderer Geschädigter einen Anwalt in Anspruch genommen hätte.