AG Nürnberg - 20.05.1985 (18 C 590/85) - DRsp Nr. 1994/15866
AG Nürnberg, vom 20.05.1985 - Aktenzeichen 18 C 590/85
DRsp Nr. 1994/15866
Die Inanspruchnahme eines Mietwagens verstößt jedenfalls bei einer täglichen Fahrleistung von 22 km im Stadtverkehr grundsätzlich nicht gegen die Schadensminderungspflicht des Geschädigten.