AG Peine - Urteil vom 30.10.1996
16 C 387/96
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
DAR 1997, 114
ES Kfz-Schaden C-1/45

AG Peine - Urteil vom 30.10.1996 (16 C 387/96) - DRsp Nr. 1997/5958

AG Peine, Urteil vom 30.10.1996 - Aktenzeichen 16 C 387/96

DRsp Nr. 1997/5958

In die Abrechnung unfallbedingter Kfz-Reparaturkosten auf Gutachtenbasis können auch Aufwendungen für Kleinersatzteile sowie für eine Fahrzeugverbringung zu einer Lackierwerkstatt eingestellt werden.

Normenkette:

BGB § 249 ;

Hinweise:

Vergleiche auch die unter ES Kfz-Schaden C-1/33 und ES Kfz-Schaden C-1/37 (jeweils einschl. Bearb.-Hinweis) zitierte Rechtsprechung.

Fundstellen
DAR 1997, 114
ES Kfz-Schaden C-1/45