AG Plön - Beschluß vom 12.12.1996 (4 OWi 579 J 96 (251/96)) - DRsp Nr. 1997/6209
AG Plön, Beschluß vom 12.12.1996 - Aktenzeichen 4 OWi 579 J 96 (251/96)
DRsp Nr. 1997/6209
Liegen keine einschlägigen Voreintragungen vor und befindet sich der Betroffene quasi auf leerer Autobahn, ist eine konkrete Beeinträchtigung des Verkehrs nicht gegeben. In diesem Fall kann vom Fahrverbot abgesehen werden.