AG Solingen - Beschluß vom 11.12.1996 (24 Owi 40 Js 2089/96) - DRsp Nr. 1997/3966
AG Solingen, Beschluß vom 11.12.1996 - Aktenzeichen 24 Owi 40 Js 2089/96
DRsp Nr. 1997/3966
Der Erwerb eines Anwohnerparkausweises berechtigt den Betroffenen lediglich, im Anwohnerparkbereich zu parken, sofern dort ein zulässiger Parkplatz frei ist. Hieraus folgt jedoch nicht die Berechtigung, einen gebührenpflichtigen anderen Parkplatz kostenfrei zu benutzen.