AG St. Blasien - Urteil vom 14.04.1981 (C 12/81) - DRsp Nr. 1994/15928
AG St. Blasien, Urteil vom 14.04.1981 - Aktenzeichen C 12/81
DRsp Nr. 1994/15928
1. Eine Nutzungsentschädigung kann nicht gewährt werden, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug nicht reparieren läßt und auch kein Ersatzfahrzeug anschafft. 2. Bloße Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit, z.B. durch eine leichte Eindellung, stellt keine Ausnahme dar.