AG Verden - Urteil vom 02.05.1985
10 C 61/85
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
r+s 1985, 248

AG Verden - Urteil vom 02.05.1985 (10 C 61/85) - DRsp Nr. 1994/15949

AG Verden, Urteil vom 02.05.1985 - Aktenzeichen 10 C 61/85

DRsp Nr. 1994/15949

Repariert der Unternehmer sein beschädigtes Fahrzeug in seiner eigenen Werkstatt und ist diese nicht voll ausgelastet, so daß andere Kundenaufträge auch nicht zurückgewiesen werden müssen, so kann er lediglich die ihm tatsächlich entstehenden Material- und Lohnkosten erstattet verlangen, nicht jedoch auch den Unternehmergewinn.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
r+s 1985, 248