AG Wipperfürth - Beschluß vom 06.09.1996 (2 OWi 511 Js 772/96 - 346/96) - DRsp Nr. 1997/6225
AG Wipperfürth, Beschluß vom 06.09.1996 - Aktenzeichen 2 OWi 511 Js 772/96 - 346/96
DRsp Nr. 1997/6225
1. Das technische Meßverfahren der Laserpistole Typ LR 90/235 ist nicht zu beanstanden.2. Wegen fehlender Fotodokumentation ist aber aus dem Umstand, daß eine Messung erfolgte, nicht der Rückschluß möglich, daß auch korrekt gemessen wurde.