Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 16. Mai 2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander in beiden Instanzen keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darum, ob das Ereignis vom 15. April 2017 als Arbeitsunfall festzustellen ist.
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