OLG Hamm - Urteil vom 03.02.2017
20 U 68/16
Normen:
VVG § 19 Abs. 5; VVG § 22; BGB § 123 Abs. 1;
Fundstellen:
NJW 2017, 8
NJW-RR 2017, 870
Vorinstanzen:
LG Paderborn, vom 25.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 261/15

Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen Verschweigens eines anzeigepflichtigen und ihm bewussten UmstandesBegriff der Arglist

OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2017 - Aktenzeichen 20 U 68/16

DRsp Nr. 2017/9102

Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen Verschweigens eines anzeigepflichtigen und ihm bewussten Umstandes Begriff der Arglist

Verschweigt der Versicherungsnehmer auf entsprechende Frage einen anzeigepflichtigen und ihm bewussten Umstand, kann es für das Merkmal der Arglist entscheidend sein, ob er für die Falschangabe eine plausible Erklärung gibt. Arglist hier bejaht.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25.02.2016 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

VVG § 19 Abs. 5; VVG § 22; BGB § 123 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin begehrt die Feststellung des Fortbestehens ihres Krankenversicherungsvertrages, nachdem der Beklagte den Vertrag wegen Anzeigepflichtverletzung angefochten und den Rücktritt erklärt hat.

Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz sowie wegen der vor dem Landgericht gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen.