Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25.02.2016 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin begehrt die Feststellung des Fortbestehens ihres Krankenversicherungsvertrages, nachdem der Beklagte den Vertrag wegen Anzeigepflichtverletzung angefochten und den Rücktritt erklärt hat.
Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz sowie wegen der vor dem Landgericht gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen.
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