Der am 25. August 1984 geborene Kläger nimmt die Beklagten auf Schadensersatz wegen eines Unfalls an seinem 8. Geburtstag gegen 17 Uhr in D. auf der J. Straße in Anspruch. Der Geschäftsführer der Beklagten zu 1 befuhr an diesem Tag mit dem bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Pkw der Beklagten zu 1 die J. Straße. Auf dem aus seiner Fahrtrichtung rechts verlaufenden Bürgersteig befand sich der Kläger mit seinem Fahrrad. Der Kläger wurde von dem Pkw erfaßt und schwer verletzt. Der Hergang des Unfalls ist zwischen den Parteien streitig.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|