OLG Hamm - Urteil vom 28.03.2017
26 U 72/16
Normen:
BGB § 1006 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Essen, vom 03.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 114/15

Anforderungen an den Nachweis der Eigentümerstellung bei einem Verkehrsunfall

OLG Hamm, Urteil vom 28.03.2017 - Aktenzeichen 26 U 72/16

DRsp Nr. 2017/6844

Anforderungen an den Nachweis der Eigentümerstellung bei einem Verkehrsunfall

Hat der Verkehrsunfallgeschädigte den beschädigten Pkw zwei Tage vor dem Unfallgeschehen erworben und sind ihm von dem bisherigen Besitzer die Fahrzeugschlüssel nebst Papieren und Fahrzeug ausgehändigt worden, nachdem er den vereinbarten Kaufpreis gezahlt hatte, so ist davon auszugehen, dass er Eigenbesitz i.S. des § 1006 Abs. 1 BGB begründet hat.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 3. Juni 2016 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.248,01 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27. März 2015 zu zahlen und den Kläger von den Kosten des Sachverständigen Y zu Rechnung Nr. ##### in Höhe von 793,14 Euro sowie den Kläger von den außergerichtlichen Kosten seines Prozessbevollmächtigten in Höhe von 492,54 Euro freizustellen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 29 % und der Beklagten zu 71 % auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 1006 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1;

Gründe

I.