Das Versäumnisurteil des Senats vom 22.07.2013 wird aufrechterhalten.
Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
:
I.
Die Klägerin macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall vom 10.04.2005 geltend.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|