Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 10.02.2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Der Kläger erhält Gelegenheit, hierzu bis zum 17.08.2010 Stellung zu nehmen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit einer Verlängerung der Frist zur Stellungnahme nicht gerechnet werden kann.
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