Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 5. Februar 2016 -
abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.211,17 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. September 2014 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die weitergehende Berufung wird
zurückgewiesen.
3.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert: 8.211,17 Euro
I.
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