OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 08.08.2017
7 U 24/17
Normen:
AKB Nr. A. 2.6.2; AKG Nr. A. 2.3.3;
Vorinstanzen:
LG Gießen, vom 04.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 144/16

Anforderungen an den Nachweis eines Vandalismusschadens in der Kfz-Kaskoversicherung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.08.2017 - Aktenzeichen 7 U 24/17

DRsp Nr. 2018/15702

Anforderungen an den Nachweis eines Vandalismusschadens in der Kfz-Kaskoversicherung

Der Kfz-Kaskoversicherer ist nicht eintrittspflichtig unter dem Gesichtspunkt des Vandalismusschadens, wenn nach dem eingetretenen Schadensbild (hier: zahlreiche oberflächliche Kratzer im Lack) offensichtlich mit einem relativ geringen kräftemäßigen Beschädigungsaufwand einen kalkulatorisch hoher Reparaturschaden verursacht werden sollte, was auf eine Absicht für ein derart geplantes Vorgehen bei der Beschädigung schließen lässt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Gießen vom 04. Januar 2017 (Az.: 2 O 144/16) wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

AKB Nr. A. 2.6.2; AKG Nr. A. 2.3.3;

Gründe

I.

Der Kläger hat die Beklagte auf Regulierung eines Fahrzeugschadens in Anspruch genommen.