Der Antrag wird auf Kosten des Betroffenen als unzulässig verworfen.
I.
Die Stadt W. hat gegen den Betroffenen mit Bescheid vom 26. Oktober 2010 wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h eine Geldbuße in Höhe von 120 Euro festgesetzt.
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