OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 30.03.2022
3 U 228/21
Normen:
VVG § 203 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 14.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 30 O 344/20

Anforderungen an die Begründung einer Beitragserhöhung in der privaten Krankheitskostenversicherung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.03.2022 - Aktenzeichen 3 U 228/21

DRsp Nr. 2023/1743

Anforderungen an die Begründung einer Beitragserhöhung in der privaten Krankheitskostenversicherung

Den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG an die Begründung einer Prämienerhöhung in der privaten Krankheitskostenversicherung ist genügt, wenn der Versicherer in einem Informationsschreiben darauf hinweist, dass die Erhöhung auf "deutlichen Abweichungen" der Leistungsausgaben von den Prämieneinnahmen beruht.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines Rechtsmittels im Übrigen das am 14.7.2021 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-30 O 344/20) teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

1. Es wird festgestellt, dass folgende Erhöhungen des Monatsbeitrags in dem zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Versicherungsverhältnis mit der Versicherungsnummer … unwirksam sind:

a) in dem Tarif C1 die Erhöhung zum 01.01.2018 um 33,62 €

b) in dem Tarif C2 die Erhöhung zum 01.01.2018 um 59,29 € und der Kläger nicht zur Zahlung des jeweiligen Erhöhungsbetrags verpflichtet ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.417,42 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 06.02.2021 zu zahlen.