OLG München - Endurteil vom 15.09.2017
10 U 739/16
Normen:
ZPO § 520 Abs. 3; BGB § 252; BGB § 842; BGB § 843 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1;
Fundstellen:
NJW-RR 2018, 468
NZG 2018, 143
Vorinstanzen:
LG München II, vom 14.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 4070/14

Anforderungen an die BerufungsbegründungVoraussetzungen des Anspruchs auf entgangenen Gewinn aufgrund eines Verkehrsunfalls

OLG München, Endurteil vom 15.09.2017 - Aktenzeichen 10 U 739/16

DRsp Nr. 2017/14165

Anforderungen an die Berufungsbegründung Voraussetzungen des Anspruchs auf entgangenen Gewinn aufgrund eines Verkehrsunfalls

1. Eine Berufungsbegründung bedarf hinsichtlich jedes einzelnen von teilbaren Streitgegenständen eine aus sich heraus verständlichen, auf den konkreten Streitfall zugeschnittenen Angabe, welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe der Berufungsführer den entscheidungserheblichen Punkten entgegen setzen will. 2. Weder dem Geschäftsführer einer GmbH, noch der GmbH selbst ist aufgrund eines Verkehrsunfalls ein Vermögensschaden entstanden, wenn die GmbH dem Geschäftsführer sein Gehalt uneingeschränkt weiter bezahlt hat und ein Betriebsvermögensvergleich nicht ergibt, dass die GmbH bei gleichbleibenden Ausgaben für den Geschäftsführer aufgrund der zeitweise verringerten und aufgehobenen Arbeitsfähigkeit Verluste oder verringerte Gewinne erlitten hat.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten vom 18.02.2016 wird das Endurteil des LG München II vom 14.01.2016 wie folgt abgeändert:

1. 2. 3. II. III. IV. V.