Auf die Berufung der Klagepartei wird das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 18.07.2019, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 11.860,35 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.03.2018 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges der Marke Audi A1 mit der Fahrzeugidentifikationsnummer WAUZZZ8X2CB246007 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Klagepartei wird zurückgewiesen. Es wird festgestellt, dass die Beklagte des Rechtsmittels der Berufung verlustig ist.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Klagepartei 1/3 und die Beklagte 2/3 zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
IV.
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