Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Neuruppin - Strafrichter - vom 6. November 2019 aufgehoben.
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.
I.
Das Amtsgericht Neuruppin - Strafrichter - hat den Angeklagten mit Urteil vom 6. November 2019 wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 Abs. 1, Abs. 2 PflVG) zu einer Geldstrafe von 15 Tagesätzen zu je 25,00 € verurteilt.
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