Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stade vom 14. Oktober 2022 im Einziehungsausspruch aufgehoben, soweit dieser die Einziehung der Mobiltelefone "Samsung Galaxy S9, Ass.Nr.: 2.1.1" und "Apple IPhone 12 Pro Max, Ass.Nr.: 5.1" betrifft; insoweit wird von einer Entscheidung abgesehen.
2.Auf die Revisionen der Angeklagten M. und H. wird das vorgenannte Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben,
a) b) c) d) 3. 4.
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