I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 14.10.2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
1. einen Betrag in Höhe von 17.640,01 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.5.2014;
2. einen weiteren Betrag in Höhe von 2261,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit sowie
3. vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.105,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.11.2013
zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|