I. Die Klägerinnen klagen aus zur Einziehung überwiesenem Recht ihrer Streithelferin auf Kostenerstattung gegen die Beklagte.
Die Streithelferin hatte 18 Verfahren vor dem Landgericht Berlin gegen die Klägerinnen aus abgetretenem Recht von Stromkunden wegen vermeintlich überhöhter Stromlieferentgelte geführt.
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