OLG Saarbrücken - Urteil vom 07.05.2014
5 U 45/13
Normen:
VVG § 19 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 24.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 111/12

Anforderungen an die Gestaltung der Belehrung über die Folgen der Verletzung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheiten in der Berufsunfähigskeitsversicherung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.05.2014 - Aktenzeichen 5 U 45/13

DRsp Nr. 2015/4365

Anforderungen an die Gestaltung der Belehrung über die Folgen der Verletzung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheiten in der Berufsunfähigskeitsversicherung

Die Überlassung einer von dem Antragsformular getrennten "Mitteilung" über die Folgen der Verletzung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheit, genügt den Anforderungen an eine gesonderte Belehrung nicht, wenn nicht im Zusammenhang mit den Antragsfragen hinreichend deutlich auf diese Information hingewiesen wird.

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 24.5.2013 - 14 O 111/12 - wie folgt abgeändert.

Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien abgeschlossene Versicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer 0-00.000.000-0 gemäß Versicherungsschein vom 10.3.2009 fortbesteht und nicht durch die Rücktrittserklärungen vom 11.8.2010 und vom 3.2.2011 beendet worden ist.

Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 44.133,60 € festgesetzt.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.