OLG Saarbrücken - Urteil vom 28.02.2013
4 U 587/10 - 182
Normen:
ZPO § 287; BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 17.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 332/05

Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich Verletzungsfolgen

OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.02.2013 - Aktenzeichen 4 U 587/10 - 182

DRsp Nr. 2013/6323

Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich Verletzungsfolgen

Auch wenn das medizinische Erfahrungswissen zum sicheren Nachweis leichtgradiger Verletzungsfolgen und hieraus resultierender fortdauernder Beschwerden (hier: andauernde Beschwerden nach allenfalls mittelgradiger HWS-Distorsion) nicht in der Lage ist, kann das Gericht am Maßstab des § 287 ZPO seine Überzeugung von der Wahrheit der zu beweisenden Tatsache insbesondere auf die Glaubhaftigkeit und Plausibilität des Klägervortrag stützen.

1. Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung des Klägers das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 17. November 2010 - 9 O 332/05 - abgeändert und wie folgt neu gefasst.

a. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 28.414,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.7.2005 zu zahlen.

b. Die Beklagten werden weiterhin verurteilt, außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 804,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2005 zu zahlen.

c. Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.