Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das am 15. November 2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bad Freienwalde (Oder) mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die zum objektiven Tatgeschehen getroffenen Feststellungen bleiben aufrechterhalten.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) zurückverwiesen.
I.
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