OLG Köln - Urteil vom 28.10.2016
20 U 30/16
Normen:
VVG § 5a Abs. 1 a.F.;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 06.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 395/14

Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages

OLG Köln, Urteil vom 28.10.2016 - Aktenzeichen 20 U 30/16

DRsp Nr. 2017/3022

Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages

Eine Belehrung über das Widerspruchsrecht beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages, wonach "innerhalb von 30 Tagen nach Überlassung der Unterlagen in Textform" zu widersprechen ist, genügt jedenfalls dann den gesetzlichen Vorgaben, wenn dem Versicherungsnehmer noch ausreichend deutlich gemacht wird, welche Unterlagen ihm vorliegen müssen.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 6. Januar 2016 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 395/14 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 63.950,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. November 2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 74% und die Beklagte zu 26% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die gegnerische Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.