Streitig ist, ob ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch vorliegt.
Die Klägerin ist Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH. Laut Protokoll der Gesellschaftersitzung vom 12.02.2005 hatte sie im Streitjahr Anspruch auf die Gestellung eines Pkw der Klasse Sportwagen. Dieser Pkw durfte von ihr ohne Kostenbeteiligung auch privat genutzt werden.
Die Klägerin führte für das Fahrzeug Porsche 996 Targa ( ) in der Zeit vom 24.02.2005 (Anschaffung) bis zum 18.09.2007 (Unfall mit Totalschaden) ein Fahrtenbuch.
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