Dem Beschuldigten wird auf seinen Antrag nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 25. Mai 2020 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt der Beschuldigte.
Der Beschluss des Landgerichts Hannover vom 3. August 2020, durch den die Revision des Beschuldigten als unzulässig verworfen wurde, ist damit gegenstandslos.
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