Anlage: (zu § 1 Absatz 1) BKatV
Stand: 20.07.2023
zuletzt geändert durch:
Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I Nr. 199

Anlage: (zu § 1 Absatz 1) BKatV Bußgeldkatalog-Verordnung

Anlage: (zu § 1 Absatz 1)

BKatV ( Bußgeldkatalog-Verordnung )

Anlage
Bußgeldkatalog (BKat) Abschnitt I Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten
Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten
A. Zuwiderhandlungen gegen § 24 Absatz 1 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
Grundregeln
1 Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1
1.1 einen Anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt 10 €
1.2 einen Anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert 20 €
1.3 einen Anderen gefährdet 30 €
1.4 einen Anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist 35 €
1.5 Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1 30 €
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
2 Vorschriftswidrig Gehweg, linksseitig angelegten Radweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt § 2 Absatz 1 § 49 Absatz 1 Nummer 2 55 €
2.1 - mit Behinderung § 2 Absatz 1 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1, 2 70 €
2.2 - mit Gefährdung 80 €
2.3 - mit Sachbeschädigung 100 €
3 Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen durch Nichtbenutzen
3.1 der rechten Fahrbahnseite § 2 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 2 15 €
3.1.1 - mit Behinderung § 2 Absatz 2 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1, 2 25 €
3.2