OVG Sachsen - Beschluss vom 25.05.2022
6 B 17/22
Normen:
StVG § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 2, 3, S. 2; StVG § 24 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Leipzig, vom 20.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 L 632/21

Anordnung der Teilnahme als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe an einem Aufbauseminar wegen Begehung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes; Bindung der Fahrerlaubnisbehörde bei den Maßnahmen an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit

OVG Sachsen, Beschluss vom 25.05.2022 - Aktenzeichen 6 B 17/22

DRsp Nr. 2023/16601

Anordnung der Teilnahme als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe an einem Aufbauseminar wegen Begehung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes; Bindung der Fahrerlaubnisbehörde bei den Maßnahmen an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 20. Dezember 2021 - 1 L 632/21 - geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 27. Mai 2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landesamts für Straßenbau und Verkehr vom 25. November 2021 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Rechtszüge auf 1.250,00 € festgesetzt.

Normenkette:

StVG § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 2, 3, S. 2; StVG § 24 Abs. 1;

Gründe