OVG Niedersachsen - Beschluss vom 25.07.2023
12 PA 62/23
Normen:
StVG § 2a Abs. 3;
Fundstellen:
D_V 2023, 975
NJW 2023, 3183
Vorinstanzen:
VG Oldenburg, vom 08.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 1149/23

Anordnung des Aufbauseminars; Aufbauseminar; Fahrerlaubnis auf Probe; Tatbestandswirkung; Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe wegen Nichtbefolgung der Anordnung, ein Aufbauseminar zu besuchen

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.07.2023 - Aktenzeichen 12 PA 62/23

DRsp Nr. 2023/9899

Anordnung des Aufbauseminars; Aufbauseminar; Fahrerlaubnis auf Probe; Tatbestandswirkung; Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe wegen Nichtbefolgung der Anordnung, ein Aufbauseminar zu besuchen

Für die Fahrerlaubnisentziehung knüpft 2a Abs. 3 StVG nur an die Tatbestandswirkung der wirksamen und vollziehbaren Anordnung (des Besuchs) des Aufbauseminars an. Die Rechtmäßigkeit der Anordnung und ihre Voraussetzungen unterliegen dagegen keiner Prüfung mehr

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg - 7. Kammer (Einzelrichter) - vom 8. Mai 2023 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

StVG § 2a Abs. 3;

Gründe

I.