BGH - Urteil vom 24.01.1956
VI ZR 123/55
Normen:
BGB §§ 823, 254 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
DAR 1956, 128
VRS 10, 245
VersR 1956, 195

Anscheinsbeweis für Mitursächlichkeit der Trunkenheit eines Fußgängers für einen Unfall

BGH, Urteil vom 24.01.1956 - Aktenzeichen VI ZR 123/55

DRsp Nr. 1994/6571

Anscheinsbeweis für Mitursächlichkeit der Trunkenheit eines Fußgängers für einen Unfall

Stößt einem Fußgänger, der sich mit einem Blutalkoholgehalt von 2,32 o/oo in den Verkehr begibt, bei der Verkehrslage und unter Umständen, die ein nüchterner Fußgänger hätte meistern können, ein Unfall zu, so ist nach den Regeln über den Beweis des ersten Anscheins anzunehmen, daß die Trunkenheit des Fußgängers mitursächlich für den Unfall war.

Normenkette:

BGB §§ 823, 254 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen
DAR 1956, 128
VRS 10, 245
VersR 1956, 195