Herrn/Frau
Name
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Unfall vom ...; Mandant
Sehr geehrte(r) ...,
mein Mandant hat mich mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beauftragt.
Als Halter des am Unfall beteiligten Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, Ihre Haftpflichtversicherung unverzüglich von dem Schadensfall zu verständigen. Sie können diese Schadensmeldung durch Unterzeichnung dieses Schreibens und dessen Übermittlung an Ihre Versicherung erledigen.
Eine rechtzeitige Schadensmeldung ermöglicht Ihrer Versicherung eine sofortige Prüfung der Haftungsfrage und versetzt sie in die Lage, eine schnelle Regulierung zur Vermeidung eines höheren Schadens vorzunehmen.
Wenn Sie einen Schadensfall nicht innerhalb der vorgeschriebenen Wochenfrist anzeigen, gefährden Sie Ihren eigenen Versicherungsschutz. Zuständig für die Regulierung des Schadens ist in aller Regel die für Ihren Bereich zuständige Niederlassung (Direktion) der Versicherung, nicht Ihr Versicherungsvertreter.
Bedenken Sie, dass Sie als Halter persönlich so lange in Anspruch genommen werden können, bis Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden vollständig bezahlt hat; ferner, dass ein Geschädigter meist nicht in der Lage ist, die erheblichen, durch den Unfall entstandenen Kosten aus eigenen Mitteln vorzulegen und daher gezwungen ist, einen Kredit in Anspruch zu nehmen.
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