Straßenverkehrsamt
in
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Geschäftszeichen dort: Behörden-AZ, Geschäftszeichen hier: Kanzlei-AZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Überreichung auf mich lautender Original-Vollmacht zeige ich die Übernahme der Vertretung des Betroffenen an.
Der Mandant übergibt mir Ihr Anschreiben, in dem Sie die Prüfung der Auflage eines Fahrtenbuches ankündigen. Zu Grunde liegt offensichtlich die Einstellung des Bußgeldverfahrens wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit auf Grund Nichtermittlung des konkreten Fahrers.
Grundsätzlich hat sich der Mandant nicht geweigert, den Namen des verantwortlichen Fahrers des betroffenen Fahrzeuges zu benennen. Auf Grund des Zeitablaufes war ihm jedoch eine konkrete Erinnerung an diesen Verkehrsvorgang nicht mehr möglich.
Es handelte sich dabei um einen normalen Fahrvorgang ohne besondere Vorkommnisse, insbesondere keine erinnerungsauslösende Zäsur wie Verkehrsunfall, das Bemerken einer Radarkontrolle oder Ähnliches.
Mein Mandant ist erst durch Übersendung des Anhörungsbogens der Polizei auf einen möglichen Verkehrsverstoß hingewiesen worden. Dieser Anhörungsbogen ist mehr als 3 Wochen nach dem Tattag übersandt worden.
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