BSG - Urteil vom 27.05.2014
B 5 RE 6/14 R
Normen:
SGB V § 249a; SGB VI § 106 Abs. 1 S. 1 und S. 2; VVG § 193 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 04.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 11 R 3594/11
SG Karlsruhe, vom 25.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 16 R 1794/10

Anspruch auf einen Zuschuss zu einer privaten Krankenzusatzversicherung für einen Rentenbezieher mit Auslandswohnsitz in der Schweiz

BSG, Urteil vom 27.05.2014 - Aktenzeichen B 5 RE 6/14 R

DRsp Nr. 2014/14362

Anspruch auf einen Zuschuss zu einer privaten Krankenzusatzversicherung für einen Rentenbezieher mit Auslandswohnsitz in der Schweiz

Bezieher einer Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKPV) der Schweiz versichert sind, erhalten zu ihren Aufwendungen für eine private Krankenzusatzversicherung keinen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger.

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 4. Dezember 2012 aufgehoben und das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 25. Juli 2011 geändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB V § 249a; SGB VI § 106 Abs. 1 S. 1 und S. 2; VVG § 193 Abs. 3;

Gründe:

I

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger ein Anspruch auf einen Zuschuss zu den Aufwendungen für seine in der Schweiz durchgeführte freiwillige Krankenversicherung nach § 106 Abs 1 SGB VI zusteht.