LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 24.01.2022
L 2 EG 4/20
Normen:
SGG § 193;
Fundstellen:
DStR 2022, 2508
Vorinstanzen:
SG Lüneburg, vom 26.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 EG 1/19

Anspruch auf höheres ElterngeldSchwangerschaftsbedingte EinkommensnachteileVerfassungsrechtlicher Schutzauftrag nach Art. 6 Abs. 4 GG

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.01.2022 - Aktenzeichen L 2 EG 4/20

DRsp Nr. 2022/10396

Anspruch auf höheres Elterngeld Schwangerschaftsbedingte Einkommensnachteile Verfassungsrechtlicher Schutzauftrag nach Art. 6 Abs. 4 GG

Unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Schutzauftrages nach Art. 6 Abs. 4 GG sind in entsprechender Anwendung der gesetzlichen Vorgaben des § 2b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BEEG aus dem der Berechnung des Elterngeldes zugrunde liegenden vorgeburtlichen Bemessungszeitraum Kalendermonate auszuklammern, während derer die Mutter schwangerschaftsbedingte Einkommensnachteile erfahren hat.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Lüneburg vom 26. November 2020 aufgehoben.

Unter Abänderung des Bescheides des Beklagten vom 3. Mai 2018 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22. Januar 2019 wird der Beklagte verpflichtet, den Elterngeldanspruch der Klägerin unter Zugrundelegung des Zeitraums August 2016 bis Juli 2017 als Bemessungszeitraum für die Ermittlung des vorgeburtlichen Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit neu zu berechnen.

Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin aus beiden Rechtszügen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt höheres Elterngeld für die Betreuung ihres zweiten Kindes, d.h. des am 23. Februar 2018 geborenen Sohnes I..