LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.06.2023
L 4 P 1640/21
Normen:
SGB XI § 7 Abs. 2 S. 1-2; BGB § 242;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 27.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 19 P 4077/20

Anspruch auf Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung in Form von PflegegeldAnwendbarkeit der Grundsätze des sozialrechtlichen HerstellungsanspruchsNachholung der Unterschrift unter einem Urteil

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2023 - Aktenzeichen L 4 P 1640/21

DRsp Nr. 2023/9600

Anspruch auf Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung in Form von Pflegegeld Anwendbarkeit der Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs Nachholung der Unterschrift unter einem Urteil

1. Das für den Bereich gesetzlicher Sozialleistungen entwickelte Meistbegünstigungsprinzip findet zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung Privatversicherter unter Berücksichtigung der vertraglichen Fürsorgepflichten auch im Bereich der privaten Pflegeversicherung Anwendung. Dies gilt auch für die Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs, die entsprechend anwendbar sind.2. Eine fehlende Unterschrift unter einem Urteil kann innerhalb von fünf Monaten jederzeit formlos nachgeholt werden, auch wenn das Urteil bereits zugestellt und ein Rechtsmittel eingelegt ist. Die nachgeholte Unterschrift durch Namensnennung am Ende des Dokuments und die qualifizierte Signatur wirken dann ex nunc.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 27. April 2021 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB XI § 7 Abs. 2 S. 1-2; BGB § 242;

Tatbestand