1. In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Zehdenick - Familiengericht - vom 10.10.2017, Az.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
3. Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 29.141,26 €.
I.
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