BGH - Urteil vom 28.11.2007
VIII ZR 16/07
Normen:
BGB § 325 ;
Fundstellen:
BB 2008, 244
BGHReport 2008, 370
BGHZ 174, 290
CR 2008, 143
DAR 2008, 143
JR 2008, 466
JZ 2008, 469
MDR 2008, 310
NJW 2008, 911
NZV 2008, 135
VRS 114, 100
VersR 2008, 646
WM 2008, 557
ZIP 2008, 319
ZMR 2008, 116
zfs 2008, 389
Vorinstanzen:
LG Osnabrück, vom 28.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 S 591/06
AG Osnabrück, vom 26.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 66 C 98/06

Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach Rücktritt vom Kaufvertrag; Vermögensschaden wegen Nutzungsausfall nach Rückgabe der mangelhaften Sache

BGH, Urteil vom 28.11.2007 - Aktenzeichen VIII ZR 16/07

DRsp Nr. 2008/2886

Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach Rücktritt vom Kaufvertrag; Vermögensschaden wegen Nutzungsausfall nach Rückgabe der mangelhaften Sache

»a) Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag wird ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung auch insoweit nicht ausgeschlossen, als es um den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens geht, der dadurch entstanden ist, dass dem Käufer infolge des Mangels der Kaufsache deren Nutzung entgeht; dies gilt auch für einen infolge der Rückgabe der mangelhaften Sache entstandenen Nutzungsausfall.b) Bei der Feststellung, ob dem Käufer durch die (aufgrund des Rücktritts erfolgte) Rückgabe der mangelhaften Sache ein Vermögensschaden wegen Nutzungsausfalls entstanden ist, sind die vermögensmäßigen Folgen des Rücktritts nach den allgemeinen Regeln zu berücksichtigen.«

Normenkette:

BGB § 325 ;

Tatbestand: