OLG Brandenburg - Beschluss vom 16.08.2022
12 U 30/22
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2; StVG § 7 Abs. 1; StVG § 10 Abs. 3; BGB § 844 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 10.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 110/21

Anspruch auf Zahlung restlichen HinterbliebenengeldesKriterien für die Bemessung von HinterbliebenengeldAlter einer infolge eines Verkehrsunfalls getöteten Person

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2022 - Aktenzeichen 12 U 30/22

DRsp Nr. 2022/16607

Anspruch auf Zahlung restlichen Hinterbliebenengeldes Kriterien für die Bemessung von Hinterbliebenengeld Alter einer infolge eines Verkehrsunfalls getöteten Person

Ein Betrag von 10.000 €, der bei der Tötung eines Angehörigen als Entschädigung für sogenannte Schockschäden zugesprochen wird, ist lediglich als Orientierungshilfe oder Richtschnur anzusehen.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 10.02.2022 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Neuruppin, Az. 1 O 110/21, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Hierzu besteht für die Klägerin Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

Normenkette:

ZPO § 522 Abs. 2; StVG § 7 Abs. 1; StVG § 10 Abs. 3; BGB § 844 Abs. 3;

Gründe:

I.

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung eines restlichen Hinterbliebenengeldes aus Anlass eines Verkehrsunfalls, der sich am ... 2020 gegen 8:55 Uhr auf der Bundesstraße ... in Höhe des Ortes W... ereignete, in Anspruch. Die seinerzeit 82 Jahre alte Mutter der Klägerin befuhr mit ihrem Pkw die Bundesstraße ... aus Richtung P... kommend in Fahrtrichtung W.... Der Beklagte befuhr mit seinem Pkw die Bundesstraße im Gegenverkehr und stieß in der Fahrspur der Mutter der Klägerin mit deren Pkw frontal zusammen. In der Folge des Unfalls verstarb die Mutter der Klägerin.