OLG Thüringen - Urteil vom 30.10.2020
4 U 196/20
Normen:
VVG § 215;
Vorinstanzen:
LG Gera, vom 14.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 2015/18

Anspruch aus einem VermögensschadenhaftpflichtversicherungsvertragHilfsweise verfolgter Anspruch aus abgetretenem RechtFehlender Gerichtsstand

OLG Thüringen, Urteil vom 30.10.2020 - Aktenzeichen 4 U 196/20

DRsp Nr. 2021/6963

Anspruch aus einem Vermögensschadenhaftpflichtversicherungsvertrag Hilfsweise verfolgter Anspruch aus abgetretenem Recht Fehlender Gerichtsstand

1. Keine Anwendbarkeit des § 215 VVG auf andere Personen als den Versicherungsnehmer trotz Abtretung des Anspruchs aus dem Versicherungsvertrag durch den berechtigten Insolvenzverwalter. 2. Folgen des fehlenden Gerichtsstand für hilfsweise geltend gemachten Anspruch. 3. Keine Abtrennung eines hilfsweise geltend gemachten Anspruchs, der auch einen anderen Streitgegenstand als den des Hauptantrags betrifft.

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 17.02.2020, Az. 4 O 2015/18, abgeändert:

Die Klägerin ist des Rechtsmittels im Hinblick auf den von ihr aus eigenem Recht geltend gemachten Direktanspruch (§ 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VVG) verlustig.

Die Sache wird im Übrigen, also hinsichtlich des von der Klägerin als Zessionarin geltend gemachten Anspruchs aus Versicherungsvertrag, gemäß § 281 Abs. 1 ZPO an das zuständige Landgericht ... verwiesen.

2. Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen. Die Entscheidung über die Kosten der ersten Instanz bleibt dem Endurteil vorbehalten.

3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG § 215;

Gründe: