Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - 3. Zivilsenat - vom 16. Juli 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Beklagte zur Zahlung von mehr als 25.301,22 € zuzüglich Zinsen verurteilt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 10.578,58 € festgesetzt.
Der Kläger (im Folgenden: d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden: Versicherer) - soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung - Nutzungszinsen aus Versicherungsprämien einer Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|