LAG Düsseldorf - Urteil vom 30.03.2023
13 Sa 1071/21
Normen:
BGB § 307 Abs. 1; BGB § 611a;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 07.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 2977/21

Anspruch einer arbeitgebenden Fluggesellschaft auf Rückzahlung eines Darlehens aus einem Darlehensvertrag zur Finanzierung eines Type Rating-Lehrgangs für ein bei ihr verwendetes Flugzeugmuster; Angemessenheitskontrolle einer unbedingten Rückzahlungspflicht aus dem Darlehensvertrag

LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2023 - Aktenzeichen 13 Sa 1071/21

DRsp Nr. 2024/4548

Anspruch einer arbeitgebenden Fluggesellschaft auf Rückzahlung eines Darlehens aus einem Darlehensvertrag zur Finanzierung eines Type Rating-Lehrgangs für ein bei ihr verwendetes Flugzeugmuster; Angemessenheitskontrolle einer unbedingten Rückzahlungspflicht aus dem Darlehensvertrag

1. Schließt eine Fluggesellschaft mit einem ausgebildeten Piloten einen Darlehensvertrag zur Finanzierung eines Type Rating-Lehrgangs für ein bei ihr verwendetes Flugzeugmuster, eine diesbezügliche Ausbildungsvereinbarung und einen Arbeitsvertrag, kann ein einheitliches Rechtsgeschäft (einheitlicher Vertrag) vorliegen. 2. Die von der Rechtsprechung für bedingte Rückzahlungsklauseln entwickelten Grundsätze finden auf einen Darlehensvertrag keine Anwendung, der dem Piloten nicht die Möglichkeit einräumt, die Rückzahlung der Darlehenssumme durch Betriebstreue zu vermeiden. Bei unbedingter Rückzahlungspflicht wird das Grundrecht des Arbeitnehmers auf freie Wahl des Arbeitsplatzes (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG) nicht eingeschränkt. Es fehlt an einem "Bleibedruck".