Die Beschwerde des Beteiligten vom 03.04.2023 gegen den am 7.03.2023 erlassenen Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Registergerichts - Bonn, 20 VR 4257, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Im Vereinsregister des im Rubrum bezeichneten Vereins ist am 28.12.2004 eingetragen worden, dass der Beteiligte als Vorstandsvorsitzender aus dem Vorstand ausgeschieden ist. Aus dem chronologischen Auszug des Vereinsregisters, der auch die gelöschten Daten enthält, ist die ehemalige Vorstandstätigkeit des - unter Nennung seines vollständigen Namens und Geburtsdatums eingetragenen - Beteiligten ersichtlich.
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