VGH Bayern - Beschluss vom 13.11.2017
6 ZB 17.1836
Normen:
BBG § 78; BRKG § 5; StVO § 8;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 02.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen RO 1 K 16.269

Anspruch eines Beamten auf Gewährung einer Billigkeitszuwendung für einen während der Dienstdurchführung entstandenen Schaden an dem zur dienstlichen Nutzung zugelassenen Pkw; Grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens aufgrund Überfahrens einer Kreuzung unter Vorfahrtverstoß

VGH Bayern, Beschluss vom 13.11.2017 - Aktenzeichen 6 ZB 17.1836

DRsp Nr. 2018/13107

Anspruch eines Beamten auf Gewährung einer Billigkeitszuwendung für einen während der Dienstdurchführung entstandenen Schaden an dem zur dienstlichen Nutzung zugelassenen Pkw; Grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens aufgrund Überfahrens einer Kreuzung unter Vorfahrtverstoß

Tenor

I.

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 2. August 2017 - RO 1 K 16.269 - wird abgelehnt.

II.

Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.

III.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 4.976 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BBG § 78; BRKG § 5; StVO § 8;

Gründe

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg, weil die innerhalb der Begründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO geltend gemachten Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 5 VwGO nicht vorliegen.